Umschreibung eines ausländischen Führerscheines
Mit einem gültigen ausländischen Führerschein (aus einem Staat außerhalb der EU) darf der Inhaber nur sechs Monate ab Wohnsitzname in Deutschland Kraftfahrzeuge im Umfang der Berechtigung führen. Danach muss der ausländische Führerschein in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden.
Mehr Infos und Auskünfte bekommt Ihr in unserer Fahrschule.
Tabellarische Kurzübersicht: |
„EU-/EWR“ |
„Listenstaat“ |
„Drittstaat“ |
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Hiesige Fahrberechtigung ohne Wohnsitz in Deutschland? |
Ja |
Ja |
Ja |
Umschreibung nach Wohnsitzbegründung in Deutschland notwendig? |
Nein |
Ja |
Ja |
Theoretische und praktische Prüfung zur Umschreibung erforderlich? |
– |
Nein *) |
Ja |
Ausbildung in Fahrschule vor Prüfungen erforderlich? |
– |
Nein |
Nein |
Abgabe des ausländischen Führerscheins erforderlich? |
– |
Ja |
Ja |