MODULE / SCHULUNGEN

Jeder Berufskraftfahrer muss alle 5 Jahre an entsprechenden Weiterbildungen (Modulschulungen) teilnehmen.
Diese gliedern sich entweder auf einen Wochenkurs á 35 Stunden oder 5 einzelne Weiterbildungen á 7 Stunden auf.
Der Teilnehmer erhält für jedes Modul eine Bescheinigung die bei der Führerscheinstelle vorgelegt werden muss, damit die Schlüsselzahl 95 eingetragen werden kann.
Entsprechende Termine finden Sie hier:
BKF Termine