Klasse D1
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder):
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren
Länge max. 8 m beträgt – auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Mindestalter: 21 Jahre
D1 Voraussetzungen: Führerschein Klasse B
Befristung:
-
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
-
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen)
Ab dem 10.09.2009 ist zum Erwerb eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung erforderlich.
Einschluss: Klasse D1 schließt die Klassen B,L und AM ein
praktische Ausbildung
-
Vorbesitz der Klasse B oder C1 von weniger als 2 Jahren:
-
41 Grundausbildung
-
19 Überlandfahrten
-
12 Autobahnfahrten
-
7 Beleuchtungsfahrten
-
Vorbesitz der Klasse B oder C1 von mehr als 2 Jahren:
-
16 Grundausbildung
-
8 Überlandfahrten
-
4 Autobahnfahrten
-
4 Beleuchtungsfahrten
-
Vorbesitz der Klasse C von weniger als 2 Jahren:
-
8 Grundausbildung
-
8 Überlandfahrten
-
4 Autobahnfahrten
-
4 Beleuchtungsfahrten
-
Vorbesitz der Klasse C von mehr als 2 Jahren:
-
6 Grundausbildung
-
4 Überlandfahrten
-
2 Autobahnfahrten
-
2 Beleuchtungsfahrten
Klasse D1E
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder):
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren
Länge max. 8 m beträgt – auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Mindestalter: 21 Jahre
D1E Voraussetzungen: Führerschein Klasse D1
Befristung:
-
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
-
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen)
Ab dem 10.09.2009 ist zum Erwerb eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung erforderlich.
Einschluss: Klasse D1E schließt die Klassen D1,B,BE,L und AM ein
praktische Ausbildung
(vorgeschriebene Mindeststunden)
-
4 Grundausbildung
-
3 Überlandfahrten
-
1 Autobahnfahrt
-
1 Beleuchtungsfahrt
Klasse D
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder):
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16
Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren
Länge max. 8 m beträgt – auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Mindestalter: 24 Jahre
in folgenden Ausnahmefällen beträgt das Mindestalter
-
23 Jahre:
-
nach beschleunigter Grundqualifikation durch
Ausbildung und Prüfung nach
§ 4 Absatz 2 des
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes
-
21 Jahre:
-
nach erfolgter Grundqualifikation nach
§ 4 Absatz 1 Nummer 1 des
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes oder
-
nach beschleunigter Grundqualifikation durch
Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes
im Linienverkehr bis 50 km
-
für das Führen von Einsatzfahrzeugen der
Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht
anerkannten Rettungsdienste, des Technischen
Hilfswerks und sonstiger Einheiten des
Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge
für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten
angeordnete Übungsfahrten sowie
Schulungsfahrten eingesetzt werden
(gilt nur für Fahrten im Inland)
-
für das Führen von Fahrzeugen, die zu
Reparatur- oder Wartungszwecken
in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten
verbracht und dort auf Anweisung eines
Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße
unterzogen werden
-
20 Jahre für Personen während oder nach
Abschluss einer Berufsausbildung nach
-
dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf
„Berufskraftfahrer/
Berufskraftfahrerin“
-
dem staatlich anerkannten
Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
-
einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf,
in dem vergleichbare Fertigkeiten und
Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten
mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen
vermittelt werden
-
18 Jahre:
-
für Personen während oder nach Abschluss
einer Berufsausbildung im Linienverkehr bis 50 km
-
18 Jahre für Personen während oder nach
Abschluss einer Berufsausbildung bei
Fahrten ohne Fahrgäste
D Voraussetzungen: Führerschein Klasse B
Befristung:
-
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
-
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch
Eignungsnachweis
(Gesundheitszustand und Sehvermögen)
Ab dem 10.09.2009 ist zum Erwerb eine
Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung
nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung erforderlich.
Einschluss: Klasse D schließt die Klassen D1,B,L und AM ein
praktische Ausbildung
-
Vorbesitz der Klasse B oder C1 von weniger
als 2 Jahren:
-
45 Grundausbildung
-
22 Überlandfahrten
-
14 Autobahnfahrten
-
8 Beleuchtungsfahrten
-
Vorbesitz der Klasse B oder C1 von mehr
als 2 Jahren:
-
33 Grundausbildung
-
12 Überlandfahrten
-
8 Autobahnfahrten
-
5 Beleuchtungsfahrten
-
Vorbesitz der Klasse C von weniger
als 2 Jahren:
-
14 Grundausbildung
-
16 Überlandfahrten
-
8 Autobahnfahrten
-
6 Beleuchtungsfahrten
-
Vorbesitz der Klasse C von mehr
als 2 Jahren:
-
7 Grundausbildung
-
8 Überlandfahrten
-
4 Autobahnfahrten
-
3 Beleuchtungsfahrten
Klasse DE
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder):
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von nicht
mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer
ausgelegt und gebaut sind und deren
Länge max. 8 m beträgt – auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Mindestalter: 24 Jahre
-
23 Jahre:
-
nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des
Berufskraftfahrerqualifikations-
gesetzes
-
21 Jahre:
-
nach erfolgter Grundqualifikation nach
§ 4 Absatz 1 Nummer 1 des
Berufskraftfahrerqualifikations-
gesetzes oder
-
nach beschleunigter Grundqualifikation
durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikations-
gesetzes im Linienverkehr bis 50 km
-
für das Führen von Einsatzfahrzeugen der
Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht
anerkannten Rettungsdienste, des Technischen
Hilfswerks und sonstiger Einheiten des
Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge
für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten
angeordnete Übungsfahrten sowie Schulungsfahrten
eingesetzt werden (gilt nur für Fahrten im Inland)
-
für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche
Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort
auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen
auf der Straße unterzogen werden
-
20 Jahre für Personen während oder nach Abschluss
einer Berufsausbildung nach
-
dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf
„Berufskraftfahrer
Berufskraftfahrerin“
-
dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf
„Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
-
einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf,
in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse
zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen
auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
-
18 Jahre:
-
für Personen während oder nach Abschluss einer
Berufsausbildung im Linienverkehr bis 50 km
-
18 Jahre für Personen während oder nach
Abschluss einer Berufsausbildung bei Fahrten ohne Fahrgäste
DE Voraussetzungen: Führerschein Klasse D
Befristung:
-
Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
-
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen)
Ab dem 10.09.2009 ist zum Erwerb eine Grundqualifikation
für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre
eine Weiterbildung erforderlich.
Einschluss: Klasse DE schließt die Klassen D,D1,D1E,B,L und AM ein
praktische Ausbildung
(vorgeschriebene Mindeststunden)
-
4 Grundausbildung
-
3 Überlandfahrten
-
1 Autobahnfahrt
-
1 Beleuchtungsfahrt
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