BKF – Ausbildung
03. April 2023 – 28. April 2023
02. Oktober 2023 – 27. Oktober 2023
WICHTIG
Da bei der beschleunigte Grundqualifikation nur eine bestimmte Anzahl an Teilnehmer zugelassen ist, bitten wir um eine rechtzeitige Anmeldung in unserer Fahrschule.
(min. 10 Werktage vorher)
Sollte die Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen nicht erreicht werden (coronabedingt o.Ä.), behalten wir es uns vor, das Seminar auf den nächsten Termin zu verlegen oder wenn nötig abzusagen.
Die beschleunigte Grundqualifikation ist eine zusätzliche Ausbildung welche von jedem Kraftfahrer, der im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr arbeitet, absolviert werden muss.
Diese Regelung gibt es seit dem 10. September 2008 für Busfahrer bzw. seit dem 10. September 2009 für alle LKW-Fahrer.
Einen Nachweis über die Schlüsselzahl 95 benötigt derjenige Berufskraftfahrer, welcher ab dem oben genannten Datum, gewerbliche Güter- oder Personen befördern möchte.
(Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C /CE oder D/DE)
Mit Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation oder der Grundqualifikation erhalten Sie die „Schlüsselzahl 95“, und somit die Berechtigung zum gewerblichen Fahren im Güter- oder Personenverkehr.
Die Teilnahme wird durch eine schriftliche Prüfung vor der Industrie und Handelskammer abgeschlossen.
(WICHTIG: Diese Schulung/Prüfung kann nicht in einer Fremdsprache absolviert werden)
Nach Erhalt der Bescheinigung (IHK) reichen Sie diese bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle bzw. Fahrerlaubnisbehörde ein.
Dort wird Ihnen anschließend die „Schlüsselzahl 95“ in Form eines Fahrerqualifikationsnachweises ausgehändigt.
Zugangsvoraussetzungen:
FÜR LKW – GÜTERKRAFTVERKEHR
Mindestalter Klasse (C/CE): 21 Jahre
Mindestalter Klasse (C1/C1E): 18 Jahre
Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
ärztliches- und augenärztliches Gutachten
gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
FÜR BUS – PERSONENKRAFTVERKEHR
Mindestalter Personenverkehr (D/DE): 23 Jahre (über 16 Fahrgastplätzen, über 50 km Linienlänge, Einsatz im Reiseverkehr)
Mindestalter Personenverkehr (D/DE): 21 Jahre (über 16 Fahrgastplätzen, 50 km Linienlänge, ohne Einsatz im Reiseverkehr)
Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
ärztliches- und augenärztliches Gutachten sowie eine Betriebsmedizinische Untersuchung
gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Diese Grundqualifikation befähigt Sie für gewerbliche Fahrten eines Busses oder LKWs und muss im Abstand von fünf Jahren durch eine Weiterbildung (Module) aufgefrischt werden.
Die Fahrerlaubnis für LKW oder Bus muss zum Beginn der beschleunigten Grundqualifikation nicht vorliegen, sondern kann im Zuge dieser Schulung erworben werden.
UMFANG / INHALT DER AUSBILDUNG
Beschleunigte Grundqualifikation zum Erwerb der Schlüsselzahl 95:
140 Stunden Vollzeitunterricht zu je 60 Minuten, inkl. 10 praktische Stunden zu je 60 Min.
Lehrmaterial und Verpflegung
theoretische Prüfung in deutscher Sprache bei der zuständigen IHK (90 Min)
Grundqualifikation zum Erwerb der Schlüsselzahl 95:
-Lehrgang nicht erforderlich
-IHK Prüfung in deutscher Sprache bei der zuständigen IHK (7,5 Stunden)
-theoretische Prüfung (240 min) bei der zuständigen IHK
-praktische Prüfung
-Fahrprüfung (120 min.)
-praktische Übungen (30 min.)
-Bewältigung kritischer Situationen (60 min.)